Agbs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Arden Dülberg Real Estate GmbH

1. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer /

Vermieter / Verpächter aufgrund des vorliegenden Angebotes, kommt der Maklervertrag mit dem

Kauf- / Miet- / Pacht-Interessenten zu den folgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebot

Das Angebot der Arden & Dülberg Real Estate GmbH versteht sich freibleibend, unverbindlich und ist ausschließlich für den

Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt und hat eine

Provisionsverpflichtung für den Empfänger des Angebotes zur Folge.

3. Doppeltätigkeit

Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH ist berechtigt, für beide Parteien des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden.

Etwaige Interessenkollisionen wird sie dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

4. Angabe des Verkäufers / Vermieters / Verpächters

Wenn der Angebotsempfänger nach den von der Arden & Dülberg Real Estate GmbH erteilten Objektinformationen

Interesse an einer Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer / Verpächter hat, ist die Arden & Dülberg Real Estate GmbH auf

Nachfrage des Angebotsempfängers selbstverständlich bereit, diesem den Namen und die Anschrift

des Verkäufers / Vermieters / Verpächters mitzuteilen.

5. Provision / Courtage

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages entsteht der vom Käufer, Mieter

bzw. Pächter zu tragende Honoraranspruch der Arden & Dülberg Real Estate GmbH in Höhe der ortsüblichen

Sätze, soweit nicht das vorliegende Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der

Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen

Dritten weitergibt und dieser den Kauf-, Miet- bzw. Pachtvertrag abschlie.t. Die Provision errechnet

sich aus dem Kaufpreis / Miet- / Pachtzins bzw. dem des Vertrages, einschließlich eventueller

Einrichtungsablösungen, Hypothekenübernahmen etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des

Kauf-, Miet- bzw. Pachtvertrages zur Zahlung fällig.

6. Provisionssätze

Für das Tätig werden der Arden & Dülberg Real Estate GmbH gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Erwerber

und der Arden & Dülberg Real Estate GmbH als vereinbart. Sie sind von dem Erwerber mit Entstehen des

Provisionsanspruches gem.. Ziffer 5 an die Arden & Dülberg Real Estate GmbH zu entrichten.

Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

6.1. Kauf

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises

und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Provision/Courtage ist von dem

Erwerber an die Arden & Dülberg Real Estate GmbH zu entrichten.

6.2. Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des

Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude.

6.3. Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die

Berechnung auf Basis des Vertragswertes.

6.4. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.

Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstückes in den vorgenannten Fällen Ziffer 6.1. bis

6.3. vertraglicher Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche

Verwertung des Grundstückes betreffen (d.h. insbesondere, aber nicht ausschließlich,

Generalübernehmer-, Generalunternehmerverträge, sämtliche Bau-und Architektenleistungen

= Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung der

Provision zum vereinbarten Grundstückskaufpreis, in dem Wert des Erbbaurechtes oder dem

Vertragswert bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.

7. Ursächlichkeit

Ist dem Empfänger die durch die Arden & Dülberg Real Estate GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines

Vertrages bereits bekannt, so hat dieser uns die Vorkenntnis innerhalb von drei Tagen nach

Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt der

Nachweis der Arden & Dülberg Real Estate GmbH als ursächlich für den Kauf / die Anmietung / Pachtung.

8. Beurkundung

Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH hat Anspruch auf Teilnahme an dem Notartermin bzw. der Vertragsunterzeichnung.

Ebenfalls besteht Anspruch auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Miet- / Pachtvertrages.

9. Haftung

Die Angaben zum Angebot wurden auf Grundlage der Angaben des Verkäufers / Vermieters /

Verpächters erstellt. Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH übernimmt für die Richtigkeit der Informationen keine

Haftung

10. Schlussbestimmung

Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH nimmt keinerlei Zahlungen für den Verkäufer / Vermieter / Verpächter in Empfang.

Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Arden & Dülberg Real Estate GmbH.

Dieser entspricht auch dem Gerichtsstand, soweit die gesetzliche Regelung nicht anders lautet.